Anlage A zur RAB 30 - Erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen mit beispielhafter Zuordnung zu Planungs- und Baumaßnahmen.

Die Anlage A zur RAB 30 gibt anhand von Beispielen Hinweise zur Qualifikation von Koordinatoren nach der Baustellenverordnung.

Stufe 1

Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen Anforderungen

Die in Stufe 1 einzugruppierenden Bauwerke sind gekennzeichnet durch:

  • geringe bis mittlere sicherheitstechnische Anforderungen,
  • geringe organisatorische Anforderungen,
  • geringe bauaufgabenspezifische Anforderungen,
  • geringe Anzahl Beschäftigter und
  • geringe Anzahl gleichzeitig auf der Baustelle tätiger Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.

Zu Stufe 1 gehören in der Regel keine Ingenieurbau- und Spezialtiefbaumaßnahmen und keine Baumaßnahmen mit besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II Nr. 2, 3, 6, 7, 8, 9 und 10 der BaustellV.

Beispiele:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser (kein Geschosswohnungsbau)
  • Reihen- oder Doppelhäuser
  • kleinere Verwaltungs- und Gewerbebauten
  • einfache Erschließungsanlagen für Wohn- und Gewerbegebiete.

Erforderliche baufachliche Ausbildung: mindestens geprüfter Polier, Meister oder Techniker.

Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung. Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.

Stufe 2

Alle anderen Planungs- und Baumaßnahmen

Erforderliche baufachliche Ausbildung: in der Regel Architekt oder Ingenieur.

Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung. Spezielle

Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.